Auswahl von Brandschutztüren aus Stahl in Gebäuden
Nov 24, 2021
Wenn die Grundfläche von festen Exponaten und Geräten mehr als 30 der Ausstellungsfläche beträgt, kann die Anzahl der Evakuierten nach 0,50 Personen / m3 der Grundfläche der Ausstellungshalle berechnet werden. 5.3.14 Die Gesamtbreite des Besucherstegs, des geschlossenen Besucherstegs, der Evakuierungstreppe und des Evakuierungsausgangs in der speziell dekorierten Kabine wird nach der Anzahl der durchreisenden Personen und der Nettobreite der Evakuierung berechnet und bestimmt und muss den folgenden Bestimmungen entsprechen: 1. Die Anzahl der Evakuierten wird nach der Gebäudefläche des Fußweges von 3 Personen / m2 berechnet und bestimmt; 2. Die Nettobreite der Evakuierungstreppen und Evakuierungsausgänge beträgt 0,75 m / 100 Personen. Ausstellungskomponenten und Ausstellungsmaterialien. Dekorationsmaterialien der Klasse A sollten für die Decke einer speziellen Kabine verwendet werden, und Dekorationsmaterialien, die nicht niedriger als Klasse B1 sind, sollten für Wand und Boden verwendet werden. Die Wände und Böden der vollständig geschlossenen Kabinen bestehen aus Dekorationsmaterialien der Klasse A. Die feuerfeste Tür aus Decke, Wand, Boden und Trennwand aus Stahl des in der Ausstellungshalle gebauten temporären Ausstellungsschuppens muss Dekorationsmaterialien annehmen, die nicht unter dem Niveau B1 liegen. Für Ausstellungsbauteile sind nicht brennbare oder flammhemmende Werkstoffe zu verwenden, deren Verbrennungsleistung und Feuerwiderstandsgrenze den Bestimmungen von entsprechen müssen. Für die in der Ausstellungsanordnung eingebauten Bauteile des Besucherstegs sind nicht brennbare Materialien zu verwenden, und seine Feuerwiderstandsgrenze muss den Bestimmungen des
Die Feuerwiderstandsgrenze der Bauteile, die zur Beförderung großer Exponate, Exponate, Kulissen, Projektionen und anderer Geräte in der Ausstellungsanordnung verwendet werden, darf nicht niedriger als die oberen 0h sein. Die Deckendekorationsmaterialien (einschließlich Kiel) und andere Dekorationsmaterialien in der Decke müssen Dekorationsmaterialien der Klasse a sein. Für den Internen Lüftungs- und Klimaluftkanal und seine Wärmedämmstoffe der Sonderkabine sind Werkstoffe der Klasse a zu verwenden. II. Bei Ausstellungsmaterialien, mit Ausnahme von Exponaten, dürfen die für feste Möbel und Stände verwendeten Materialien nicht niedriger als die Klasse B1 sein, und die Verbrennungsleistung von hängenden Dekorationsmaterialien darf nicht niedriger als die Klasse B2 sein. Im Catering-Betriebsbereich mit elektrischen Heizgeräten in der Ausstellungshalle müssen die Wand und die Konsole neben den elektrischen Heizgeräten aus Materialien der Klasse a bestehen. Das Ausstellungsmaterial, das an Halogen-Wolframlampen und andere in der Ausstellungshalle aufgestellte Hochtemperatur-Beleuchtungslampen angrenzt, darf nicht niedriger als die Klasse B1 sein. Die Ausstellungsmaterialien sollten das Umweltschutzprodukt I Feuerstromversorgung und Energieverteilung des durch Verbrennung freigesetzten Rauchgases wählen. Die Gesamtleistungslast der angeordneten elektrischen Betriebsmittel ist streng zu berechnen, und die tatsächliche Betriebslast darf die Tragfähigkeit des Transformators und der Zuleitung nicht überschreiten. Zusätzlich zu den elektrischen Geräten zur Brandbekämpfung muss der Hauptverteilerschalter der Ausstellungshalle oder des Messestandes mit Spannungsverlustauslösung eingestellt werden. Der Stromverteilungskreis ohne Brand darf nicht an den speziellen Stromversorgungskreislauf von Feuerlöschgeräten angeschlossen werden.
Die nenne Versorgungsspannung der in der Ausstellung angeordneten temporären elektrischen Geräte darf AC 230V / 400V nicht überschreiten. Die Verlegung elektrischer Leitungen, die Installation elektrischer Betriebsmittel und die Einstellung des Ausstellungsverteilerkastens müssen den einschlägigen Bestimmungen der aktuellen technischen Bauspezifikationen von Shanghai entsprechen. Die Leiterauswahl und -verlegung der Verteilerleitung elektrischer Feuerlöscheinrichtungen muss den Anforderungen an eine kontinuierliche Stromversorgung oder Signalübertragung im Brandfall entsprechen. Die Verteilerleitungen aller elektrischen Feuerlöscheinrichtungen müssen kupferhaltige Drähte oder Kabel sein, die Nennspannung darf nicht weniger als 450 V / 750 V betragen und die Querschnittsfläche des Drahtkerns darf nicht weniger als 1,5 mm2 betragen. Die Verteilerleitungen von Stahlfeuertüren in Kabinen oder Ausstellungsbereichen sollten durch Metallrohre geschützt werden. Die Auswahl und Verlegung von Drähten und Kabeln muss den folgenden Anforderungen genügen: 1. Gewöhnliche Drähte und Kabel können verwendet werden, wenn Leitungen und Leitungen von Nicht-Brandschutzausrüstungsleitungen in Rohren verlegt werden; (2) Wenn Drähte und Kabel in Bündeln verlegt werden, sind schwer entflammbare Drähte und Kabel zu verwenden. (3) An Orten, an denen es erforderlich ist, die Unversehrtheit der Leitung aufrechtzuerhalten und die Stromversorgung innerhalb einer bestimmten Zeit unter einwirkendem Feuer von außen aufrechtzuerhalten, müssen es sich bei den Leitungen um feuerbeständige Drähte und Kabel oder mineralisolierte Kabel handeln. 4 Mit Ausnahme von Drähten und Leitungen, die in Rohren verlegt und verdeckt sind, sind halogenfreie, raucharme flammhemmende Drähte und Leitungen zu verwenden.






